Unsere Dienstleistungen

Das ist ein weites Feld. Wir sind durch die vielen Spezialkenntnisse unserer Experten breit aufgestellt. Fragen Sie uns nur, meistens können wir helfen. Wenn wir selbst einmal nicht weiter wissen oder die Frage nicht in unsere Kompetenz fällt, kennen und vermitteln wir Partner, die sich damit auskennen!

Unsere Beratung — Ihr Vorteil

Natürlich wissen Sie Bescheid über Ihr Geschäft. Manchmal jedoch …

  • gibt es einfach nicht genug Zeit, ständig alle neuen Vorschriften zu beobachten. Und keine Lust! Das verstehen wir gut.
  • braucht es externe Verstärkung — zum Beispiel zum Nachweis der eigenen Aktivitäten gegenüber Behörden.
  • wollen Sie sicher gehen — beispielsweise durch ständige Qualitätskontrolle.
  • gibt es nur gelegentlich regulatorische Fragen zu klären — und die nötige Expertise ist im Unternehmen nicht verfügbar.

In allen diesen Fällen ist „Outsourcing” ratsam. Wir sind für Unternehmen da, die so groß sind, dass sie etwas tun müssen, und so schlank, dass sie dazu nicht eigene Stäbe vorhalten.

Aber wir haben auch ein Herz für Startups! Was muss ein Lebensmittelhersteller bei und vor der ersten Produktion beachten? Beispiele sind Anmelde- und Schulungspflichten, Betriebsräume, HACCP-Konzept usw. Sinnvoller Aufwand muss im Businessplan abgedeckt sein, aber manches kann man auch zeitlich gestaffelt angehen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Selbstverständlich behandeln wir Ihre Informationen vertraulich. In einem Erstgespräch wird geklärt, ob und wie wir etwas für Sie tun können. Die Beratung selbst wird auf Honorarbasis abgerechnet. Laboruntersuchungen führen wir entweder selbst durch oder wir kennen oder suchen für Sie das passende Speziallabor. Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein Angebot. Wir führen auch ständige Beratung und Qualitätskontrolle auf Vertragsbasis durch und bieten ein Qualitätssiegel an.

Birne und Glühlampe

Beratung zur Produktentwicklung und Kennzeichnung

Am Anfang steht die Produktentwicklung: die Zusammensetzung muss unter anderem auch zulässig sein – welche Zusatzstoffe sind nach der Zusatzstoffverordnung (EG) 1333/2008 erlaubt, was darf nach dem sog. Migrationsgrundsatz dazu kommen, wie wird konserviert? Die Haltbarkeit sollte bestimmt oder geprüft werden. Das Lebensmittel muss sicher sein und darf nicht irreführend oder täuschend aufgemacht sein.

Für Lebensmittel sind Kennzeichnungsvorschriften zu beachten: Grundlegend ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), (EG) 1169/2011. Aber auch die Health Claims Verordnung (EG) 1924/2006 zu den nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen sowie ggfs. die Nahrungsergänzungsmittelverordnung und das Wettbewerbsrecht sind zu beachten.

Wir erstellen für Sie die Deklaration und/oder prüfen Produktaufmachung, Zusammensetzung und korrekte Kennzeichnung — am besten, bevor die Etiketten gedruckt werden! Die richtige Verkehrsbezeichnung entscheidet oft, ob und wie ein Lebensmittel verkehrsfähig ist. Von der Verkehrsbezeichnung und der Auslobung hängt ab, welchem Gesetz das Produkt unterfällt, und welche Kennzeichnungselemente erforderlich sind — Mengenangaben, Nährwerttabelle etc.

Beratung rund um Lebensmittel …

Wir erstellen Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen.

Wir unterstützen Sie bei Beanstandungen im Lebensmittelbereich und helfen, Reklamationen zu beurteilen.

Wir helfen Ihnen mit Argumentationen und Stellungnahmen bei der Kommunikation mit Behörden.

Wir wissen, was beim Import von Lebensmitteln gefordert ist — beim Import aus Drittländern außerhalb der EU trägt der Importeur die gleiche Verantwortung wie ein Hersteller! Aber was soll er da machen?

Und natürlich helfen wir Ihnen, Rückstandsanalysen und Kontaminationsprüfungen durchzuführen — nicht mehr und nicht weniger als die genau für Ihr Lebensmittel notwendigen.

… und Bedarfsgegenstände

Mit Bedarfsgegenstänen sind hauptsächlich solche im Kontakt mit Lebensmitteln, im Einsatz als Betriebshilfsstoffe oder im Körperkontakt angesprochen: Kosmetik — auch beruflicher Hautschutz, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Spielwaren oder Lebensmittelverpackungen. Wir helfen Ihnen mit Sicherheitsbewertungen, Migrationsprüfungen, Prüfung der Farbstoffe auf Speichel- und Schweißechtheit, u.v.A.m.

Getränke und rote Paprika — wir prüfen Ihre Lebensmittel.

Hygiene, HACCP, Eigenkontrolle: Qualität sichern und beweisen

Selbstverständlich werden Sie Ihrer Verantwortung als Hersteller gerecht. Wir helfen Ihnen, das glaubwürdig zu belegen und die Voraussetzungen zu etablieren. Die externe Qualitätskontrolle kann im Rahmen eines Betereuungsvertrages durch ein Qualitätssiegel bestätigt werden.

Im Zusammenhang mit Audits, zum Beispiel zur Zertifizierung nach dem IFS, bei behördlichen Überprüfungen, bei Umstellungen in der Produktion, bei Neuaufnahme eines Produkt- oder Geschäftsbereiches — da ist das System zu überprüfen oder neu einzurichten. Und oft ist das im laufenden Betrieb nicht zu schaffen. Da helfen wir Ihnen!

Häufig fallen uns bei der Gelegenheit weitere Verbesserungsmöglichkeiten auf. Wir führen in Ihrem Auftrag regelmäßige Betriebsbegehungen durch und machen Verbesserungsvorschläge. Wir führen Schulungen zur Lebensmittelhygiene nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung durch. Wir erstellen und begleiten bedarfsgerechte In-house-Schulungen zu Personal- und Betriebshygiene.

Wir unterstützen Sie beim Einrichten oder Anpassen Ihres HACCP-Konzepts. Das Gesetz schreibt das HACCP-Konzept nicht im Einzelnen vor. Die Freiheit bedeutet Chancen, aber auch Unsicherheit. Wir helfen Ihnen zum Beispiel, die richtigen CCPs (kritischen Kontrollpunkte) zu definieren und führen wenn gewünscht die nötigen Messungen aus.

Laborprüfungen

Wir haben für Laborprüfungen gute Zusammenarbeit mit akkreditierten Kollegiallaboren etabliert. Dadurch, dass wir keinen eigenen Laborbetrieb haben, sind wir nicht auf die Auslastung bestimter Geräte oder die Amortisation des Akkreditierungsaufwandes angewiesen, sondern können unabhängig beraten. So können wir Ihnen alle Untersuchungen aus einer Hand anbieten — auch wenn Spezialuntersuchungen ggfs. in verschiedenen Laboratorien gemacht werden müssen.

Nur wenige, nicht akkreditierte Untersuchungen führen wir selbst durch. Sensorische Beurteilungen mit einem Panel geschulter Tester etwa, oder Lagerungsversuche für Haltbarkeitsuntersuchungen.

Unser Angebot:

  • Qualitätskontrolle nach Leitsätzen oder Spezifikationen
  • Nährwertanalysen
  • Haltbarkeitsprüfungen
  • Chemische Untersuchungen auf Einzelsubstanzen
  • Mikrobiologische Untersuchungen
  • Rückstandsanalysen — Toxine, Allergene, Pestizide, Farbstoffe
Spülmittel, Klebstoff, Birne.

Abgrenzungsfragen — worüber reden wir eigentlich?

Wir prüfen für Sie: welchem Regelungsbereich unterliegt das Produkt? Gibt es alternative Zuordnungen? Welche Bestimmungen gelten für die verschiedenen möglichen Zuordnungen? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden? Was bedeutet das für das Produkt?

  • Ist das Produkt ein Lebensmittel? Lebensmittel werden in Art. 2 der sog. Basisverordnung (EG) 178/2002 definiert: alles, was vom Menschen aufgenommen wird. Es gibt Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs, aber auch besonders geregelte Bereiche:
    • Neuartige Lebensmittel (zulassungspflichtig)
    • Nahrungsergänzungsmittel: dafür gelten besondere Vorschriften und eine Anmeldungspflicht
    • besondere Vorschriften für bestimmte Lebensmittel wie Milch, Honig, Olivenöl …
  • Ausnahmen: nicht zu den Lebensmitteln gehören:
    • Futtermittel
    • Arzneimittel (zulassungspflichtig) und manche Medizinprodukte
    • kosmetische Mittel (anmeldepflichtig)
    • Tabak und Tabakerzeugnisse
    • Betäubungsmittel
    • Rückstände und Kontaminanten
  • Produkte, die nicht vom Menschen aufgenommen werden:
    • die meisten Kosmetika
    • Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln — Verpackungen, Maschinenteile
    • Chemikalien: Wasch- oder Reinigungsmittel (anmeldepflichtig), Desinfektionsmittel (zulassungspflichtig), die meisten Medizinprodukte (konformitätspflichtig)

Wir führen die Anmeldung von Nahrungsergänzungsmitteln durch. Für Kosmetika führen wir Sicherheitsbewertungen durch und erledigen für Sie die Anmeldung beim Kosmetikregister CPNP.

Spezielles und Originelles

Neben den „Standardaufgaben” erledigen wir immer wieder auch Spezialaufträge. Das ist spannend und macht Spaß! Hier einige Beispiele:

  • Zusammensetzung und Qualität von Marzipan
  • Hanfprodukte mit Cannabidiolen (CBD): Wann sind diese neuartig, wann als Lebensmittel zulässig?
  • Ist Döner ein Fleischerzeugnis oder ein Fleischprodukt? Sind Glutamate und Phosphate darin zulässig?
  • Wie prüft man Maschinenbauteile aus Kunststoff auf Konformität nach Verordnung (EG) 10/2011?
  • Food Fraud“: sind Lebensmittel echt oder verfälscht? Honig, Olivenöl, Butter, …
  • Lebensmittelhygiene bei Vereinsfesten: Hygieneschulung: Was ist zu beachten?
  • Sind Trinkhalme aus Nudelteig Bedarfsgegenstände oder Lebensmittel?
Shampoo und Spülmittel, Vitamintabletten und Tomate.